• Informationspflicht: Betroffene Personen sollten informiert werden, welche Daten gesammelt werden und wie sie verwendet werden.
  • Rechte der Betroffenen: Sicherstellung, dass betroffene Personen ihre Rechte, wie Auskunft, Berichtigung und Löschung, geltend machen können.
  • Datenportabilität: Betroffenen sollte die Möglichkeit gegeben werden, ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.