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EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO

Lange Erfahrung im Austausch mit den Behörden

Wir kümmern uns

Unternehmen ohne Standort in der Europäischen Union, die innerhalb der Grenzen der Europäischen Union Waren oder Dienstleistungen verkaufen und personenbezogene Daten erheben, müssen einen Vertreter mit Sitz in der EU benennen. Dies gilt auch für Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern zur Online-Nutzung, zur Nutzung von Online-Medien und Werbung erheben und verarbeiten. Anbieter kostenloser Websites und Apps unterliegen ebenfalls der Regelung der Benennung eines EU-Vertreters.

Ein entsprechender Vertreter muss durch den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen bestimmt werden. Dieser Vertreter ist für die Aufsichtsbehörden und die betroffene Person bei sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Datenschutz kompetenter Ansprechpartner. Nach § 44 BDSG ist dieser Vertreter auch Bevollmächtigter für den Erhalt von Zustellungen in zivilgerichtlichen Verfahren, die Klagen wegen eines Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen zum Gegenstand haben.

Der Vertreter muss in einem der Mitgliedstaaten niedergelassen sein, in denen die betroffenen Personen, deren Daten verarbeitet werden oder deren Verhalten beobachtet wird, sich befinden. Seine Bestellung muss in Schriftform erfolgen. Wird auf die Bestellung eines Vertreters trotz gesetzlicher Pflicht verzichtet, können hohe Bußgelder die Folge sein.

Es ist von besonderem Vorteil, einen Dienstleister für Datenschutz als Vertreter zu bestellen, der einen juristischen Hintergrund hat und Erfahrung im Austausch mit Aufsichtsbehörden für Datenschutz besitzt.

Hierfür steht Ihnen S-CON mit viel Erfahrung zur Verfügung. S-CON unterstützt Sie kostengünstig als EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO.

Bei S-CON betreut Sie ein Team aus spezialisierten Juristen mit hoher englischer Sprachkompetenz und mehr als 20-jähriger Erfahrung im Datenschutz. Dabei wurden viele Prüfverfahren durch Aufsichtsbehörden in der Rolle als Datenschutzbeauftragte der zu prüfenden Unternehmen begleitet und abgewickelt, ohne dass jemals ein Bußgeld für einen Mandanten ausgesprochen wurde.

Ihre Vorteile bei S-CON

  • Minimierung aller Kosten auf ein nötiges Minimum
  • Schonung der eigenen Ressourcen
  • Hohe Fachkunde und Erfahrung im Datenschutz und im Kontakt mit der Aufsichtsbehörde
  • Rechtskonforme Vertretung und Sicherstellung der diesbezüglichen Compliance
  • Zuvorkommender Service und faire Partnerschaft

Sprechen Sie uns an

Gerne helfen wir Ihnen in allen Fragen des Datenschutzes weiter