Jetzt zukunftssicher Aufstellen.

Menschen­rechts­­beauftragter

Seit dem Inkrafttreten des Lieferkettensorgfalts­pflichtengesetzes (LkSG) zum 01. Januar 2023 sind Unternehmen, Unternehmensgruppen und Konzerne mit mehr als 1.000 Mitarbeitern verpflichtet menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten. Dazu gehört auch die Benennung einer Person, die gemäß den Vorgaben des LkSG bei dem Aufbau und der Pflege des Risikomanagements unterstützt sowie von der Durchführung entlastet.

Als unabhängiger Experte unterstützt Sie der externe Menschenrechts­beauftragte bei der rechtssicheren Erfüllung Ihrer Verpflichtungen und agiert als objektiver Ansprechpartner. Durch seine Erfahrung und Fachkenntnis wirkt der externe Menschenrechts­beauftragte aktiv bei der Überwachung des Risikomanagements gemäß den Vorgaben des LkSG mit. Durch seine Tätigkeit entlastet und unterstützt er die Geschäftsführung und setzt diese durch eine regelmäßige Kommunikation über die bestehenden Themen, Aufgaben und Herausforderungen in Kenntnis.

ALLES AUF EINEN BLICK.

UNSER ANGEBOT FÜR SIE:

Stellung eines Menschenrechts­beauftragten mit erforderlicher Fachkunde

Unterrichtung und Beratung zu den Anforderungen des LkSG und der Menschenrechte

Unterstützung bei der Kontrolle der Umsetzung und Dokumentation der Einhaltung der Sorgfaltspflichten und des Risiko­managements

Sensibilisierung und Schulung aller Beschäftigten hinsichtlich der Anforderungen des LkSG

Sensibilisierung und Schulung aller Beschäftigten hinsichtlich der Anforderungen des LkSG

Auf Wunsch Leitung von Regel­kommunikationen, mit den für die Einhaltung der Sorgfalts­pflichten maßgeblichen Personen

Durchführung interner Audits und Stichproben­kontrollen bei Bedarf

UNSERE VERANT­WORTUNG.

IHR NUTZEN.

  • Objektive Expertise: Der externe Menschenrechtsbeauftragte sorgt durch seine Objektivität und Fachexpertise für Rechtssicherheit.
  • Unabhängigkeit: Die Unabhängigkeit schafft Vertrauen durch die Sicherstellung, dass Aufgaben objektiv und ohne Interessenkonflikte behandelt werden.
  • Ressourcenersparnis: Einsparung von zeitlichen und finanziellen Ressourcen durch die Auslagerung komplexer Themen in die Hände geschulter Experten mit dauerhafter Redundanz.
  • Erreichbarkeit: Hohe Erreichbarkeit für den Fall von Menschenrechtsverstößen.

Was können wir für Sie tun?

Lassen Sie sich entlasten!

Starten Sie jetzt und stellen Sie sich rechtskonform und zukunftssicher auf. Gerne begleiten wir Sie auf dem Weg mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung, in den Themenbereichen und Umfängen, wie Sie es sich vorstellen! Von der Stellung der Beauftragten bis hin zu einer nahezu vollständigen Entlastung von der gesamten Lieferkettenthematik. Mit uns haben Sie einen nachhaltigen und ressourcenschonende Partner gefunden.

Sprechen Sie uns an