Fakten, Verpflichtungen, Möglichkeiten
Hinweisgeber − Unternehmenspflichten erfüllen
Was ist die EU Whistleblower-Richtlinie? Was bedeutet das Hinweisgebergesetz für deutsche Unternehmen? Welche Unternehmen sind von den Whistleblower-Gesetzen betroffen? Wann müssen interne Hinweisgebersysteme aufgebaut sein? Diese und viele andere Fragen sind derzeit in aller Munde. Fakt ist: Arbeitgeber ab 250 Beschäftigten müssen schnell handeln: Schon ab dem 4. Quartal 2021 müssen sie ein elektronisches Hinweisgebersystem implementiert haben, über das Complianceverstöße anonym gemeldet werden können. Für Unternehmen ab 50 Beschäftigte gilt diese Pflicht ab Ende 2023. Dabei werden an das System hohe technische Sicherheitsanforderungen gestellt und Vorgaben an die Behandlung von eingehenden Meldungen unter strikten Fristen.
S-CON bietet Ihnen hier eine exklusive kostengünstige, softwarebasierte Lösung, die sich im 4. Quartal 2021 sogar konzernweit ausrollen lässt. Auf Wunsch bearbeiten wir auch sämtliche eingehenden Meldungen innerhalb der gesetzlichen Vorgaben und Zeiten. Als ausgewiesene Experten im Aufbau von Compliance-Systemen können wir aber noch viel mehr für Sie erreichen: Lassen Sie uns darüber sprechen, wie wir Ihr Unternehmen fit machen und halten – und Sie so gut aufgestellt sind, dass es zu keinen Meldungen mehr kommt. Wir sind gerne für Sie da!
Welche Hinweisgeber werden geschützt?
Die EU Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern bezieht sich nicht nur auf Ihre aktuellen Mitarbeiter. Auch ehemalige Beschäftigte, interne und/oder externe Unterstützer des Hinweisgebers, Bewerber sowie Journalisten werden durch die Whistleblower-Richtlinie vor negativen Folgen wie Entlassung, Herabstufung und allen anderen Arten von privaten und beruflichen Nachteilen geschützt.
Welche Arbeitgeber brauchen den Hinweisgeberschutz?
Die EU Whistleblowerrichtlinie wendet sich nicht nur an Unternehmen. Auch der öffentliche Sektor ist in der Pflicht, die EU-Hinweisgeberrichtlinie umzusetzen. Alle staatlichen, regionalen und kommunalen Behörden, Einrichtungen, Ämter und die ihnen nachgestellten juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind verpflichtet, den Hinweisgeberschutz zu gewährleisten.
Um welche Art von Hinweisen geht es?
Die genaue Ausgestaltung der EU Hinweisgeberrichtlinie in deutsches Recht ist noch nicht abschließend verabschiedet. Klar ist, dass die EU-Vorgaben eingehalten werden müssen. Somit werden alle Meldungen von Missständen mit Bezug auf EU-Recht geschützt. Das betrifft etwa Steuerbetrug, Geldwäsche, Korruption und Unregelmäßigkeiten in öffentlichen und privaten Vergabeverfahren, den Datenschutz sowie Fragen der öffentlichen Gesundheit.
Wie in der EU üblich, können die nationalen Gesetzgeber aber noch weiter gehende, eigene Anwendungsbereiche definieren. Um auch hier bei möglichen Änderungen immer auf der Höhe der Gesetzgebung zu bleiben, bieten wir Ihnen unsere juristische Beratung. So stellen wir sicher, dass Sie die jeweils geltenden Vorgaben immer erfüllen – und Missstände in Ihrem Unternehmen schnell, einfach und nachhaltig gemeldet und behoben werden können.