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Kirchlicher Datenschutz

KDG und DSG-EKD

Kirchen­datenschutz­gesetze der Katholischen und der Evangelischen Kirche in Deutschland

Unter Berücksichtigung der allgemeinen Staatsgesetze dürfen Religionsgemeinschaften in Deutschland ihre Angelegenheiten selbständig regeln.

Die Katholische und die Evangelische Kirche machen von diesem Recht auch in Fragen des Datenschutzes gebrauch und haben im Zuge der DSGVO ihre Regelungen angepasst. So verabschiedete die Katholische Kirche am 20.11.2017 das „Kirchliche Datenschutzgesetz“ (KDG) und die Evangelische Kirche am 15.11.2017 das „Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland“ (DSG-EKD).

Die kirchliche Datenschutzgesetzgebung lehnt sich zwar an die DSGVO an, weist aber auch viele Unterschiede zum weltlichen Datenschutzrecht auf.

Dadurch besteht in kirchlichen Einrichtungen und Institutionen wie Kirchengemeinden, Kirchenstiftungen, Kirchenverbände und Unternehmen in kirchlicher Hand, ein hoher Anpassungbedarf.

Als erfahrene Spezialisten im kirchlichen Datenschutz, helfen wir Ihnen, die gesteigerten Anforderungen sicher zu erfüllen.

Analyse

Wir prüfen Ihren Bedarf und Ihre aktuelle Situation im Bereich Datenschutz und ermitteln die Handlungsfelder.

Beratung

  • Aufbau und Umsetzung der Datenschutzorganistation
  • Information und Beratung über aktuelle datenschutzrelevante Vorgänge
  • Beratung bei der Einführung neuer Verfahren inkl. Vorabkontrolle
  • Erstellung von Datenschutz- und IT-Richtlinien
  • Entwicklung von Verpflichtungskonzepten für Mitarbeiter und Dienstleister
  • Bereitstellung gesetzeskonformer Datenschutzdokumentationen
  • Betreuung in rechtlichen, technischen und organisatorischen Datenschutzfragen
  • Unterstützung des internen Datenschutzbeauftragten

Stellung eines externen Datenschutz­beauftragten

Auf Wunsch unterstützen wir Sie gerne mit der Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten. Dies schont Ihre Ressourcen und erhöht Ihre Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Datenschutzregelungen.

Laufende Betreuung

  • Laufende Datenschutzüberprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Begleitung von Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden
  • Prüfung und Überarbeitung der Verfahrensverzeichnisse (intern/extern)
  • Laufende Prüfung von Zulässigkeitsvoraussetzungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen beim kirchlichen Datenschutz

Als erfahrene Datenschutzberater und Datenschutzbeauftragte mit Spezialisierung auf kirchlichen Datenschutz ermöglichen wir Ihnen einen reibungslosen Umgang bei Fragen des Datenschutzes.