KDG und DSG-EKD
Kirchendatenschutzgesetze der Katholischen und der Evangelischen Kirche in Deutschland
Unter Berücksichtigung der allgemeinen Staatsgesetze dürfen Religionsgemeinschaften in Deutschland ihre Angelegenheiten selbständig regeln.
Die Katholische und die Evangelische Kirche machen von diesem Recht auch in Fragen des Datenschutzes gebrauch und haben im Zuge der DSGVO ihre Regelungen angepasst. So verabschiedete die Katholische Kirche am 20.11.2017 das „Kirchliche Datenschutzgesetz“ (KDG) und die Evangelische Kirche am 15.11.2017 das „Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland“ (DSG-EKD).
Die kirchliche Datenschutzgesetzgebung lehnt sich zwar an die DSGVO an, weist aber auch viele Unterschiede zum weltlichen Datenschutzrecht auf.
Dadurch besteht in kirchlichen Einrichtungen und Institutionen wie Kirchengemeinden, Kirchenstiftungen, Kirchenverbände und Unternehmen in kirchlicher Hand, ein hoher Anpassungbedarf.
Als erfahrene Spezialisten im kirchlichen Datenschutz, helfen wir Ihnen, die gesteigerten Anforderungen sicher zu erfüllen.
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Als erfahrene Datenschutzberater und Datenschutzbeauftragte mit Spezialisierung auf kirchlichen Datenschutz ermöglichen wir Ihnen einen reibungslosen Umgang bei Fragen des Datenschutzes.