Herstellung des rechtlichen Schutzes von Geschäfts­geheimnissen.

Schützen Sie Ihre Werte.

Für vie­le Un­ter­neh­men ha­ben In­for­ma­tio­nen, wie Pa­ten­te, Pro­to­ty­pen, Kon­struk­ti­ons­plä­ne, Re­zep­tu­ren, Her­stel­lungs­ver­fah­ren, Ge­schäfts­stra­te­gi­en, Bi­lan­zen, Markt­ana­ly­sen, Kun­den­da­ten oder Ko­ope­ra­ti­ons­mo­del­le etc., ei­ne hö­he­re Er­folgs­re­le­vanz als z. B. phy­si­sche Wer­te, wie Ma­schi­nen oder Im­mo­bi­li­en. Da­her lohnt es sich Ge­schäfts­ge­heim­nis­se un­ter ei­nen recht­li­chen Schutz zu stel­len, was das Ge­schäfts­ge­heim­nis­ge­setz oh­ne wei­te­re Maß­nah­men nicht bewirkt.

Seit dem Er­lass des Ge­schäfts­ge­heim­nis­ge­set­zes im Jahr 2019 wer­den deut­lich hö­he­re An­sprü­che an Ge­schäfts­ge­heim­nis­se ge­stellt, da­mit die­se dem Schutz des Ge­set­zes un­ter­lie­gen. Um den recht­li­chen Schutz zu er­lan­gen und die Of­fen­le­gung und Ver­wer­tung durch Drit­te zu ver­hin­dern, müs­sen vor­ab de­fi­nier­te An­for­de­run­gen er­füllt werden.

Ne­ben der Si­cher­stel­lung, dass es sich bei dem Ge­schäfts­ge­heim­nis um ei­ne ver­trau­li­che, nicht öf­fent­li­che In­for­ma­ti­on han­delt, muss zu­dem der wirt­schaft­li­che Wert so­wie das recht­li­che In­ter­es­se an der Ge­heim­hal­tung des Ge­schäfts­ge­heim­nis­ses be­stimmt wer­den. Ab­schlie­ßend sind ge­eig­ne­te tech­ni­sche und or­ga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men zu er­grei­fen, um den recht­li­chen und tat­säch­li­chen Schutz des Ge­schäfts­ge­heim­nis­ses her­beizuführen.

Die ge­stie­ge­nen An­for­de­run­gen hin­sicht­lich des Schut­zes von Ge­schäfts­ge­heim­nis­sen ma­chen es not­wen­dig, in­ter­ne Maß­nah­men und Pro­zes­se zum Schutz Ih­rer Ge­schäfts­ge­heim­nis­se zu schaf­fen bzw. an­zu­pas­sen, um den Schutz sicher­zustellen.

ALLES AUF EINEN BLICK.

UNSER ANGEBOT FÜR SIE:

Beratung und Unterstützung bei der Bestimmung und Kategorisierung der Geschäfts­geheimnisse sowie der Herbeiführung des rechtlichen Schutz­charakters

Erarbeitung und Bewertung geeigneter Schutz­maßnahmen und Regelungen

Durchführung von Audits und Begehungen zur Analyse und Prüfung der Schutz­maßnahmen

Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter zum Thema Geschäfts­geheimnisse

UNSERE VERANT­WORTUNG.

IHR NUTZEN.

  • Schutz sensibler Informationen: Die korrekte Umsetzung der Anforderungen des Geschäftsgeheimnisgesetzes sorgt für einen sensiblen Umgang mit den entsprechenden Informationen.
  • Bewahrung von Wettbewerbsvorteilen: Durch den Schutz von Geschäftsgeheimnissen können Unternehmen sicherstellen, dass ihre innovativen Ideen, Informationen, Technologien und Verfahren nicht ohne Erlaubnis von Mitbewerbern genutzt werden.
  • Rechtliche Durchsetzung: Erst die Erfüllung der Anforderungen des Gesetzes bietet rechtliche Instrumente zur Durchsetzung des Schutzes Ihrer Geschäftsgeheimnisse.

Was können wir für Sie tun?

Lassen Sie unsdarüber sprechen!

Der Schutz von sensiblen Informationen steht bei uns immer im Fokus. Wir unterstützen Sie flexibel mit unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz in der Informationssicherheit, dem Datenschutz und der Compliance bei der rechtssicheren Umsetzung des Geschäftsgeheimnisgesetzes, damit diese auch heute noch rechtlichen Schutz genießen.

Sprechen Sie uns an