Implementierung der Anforderungen des Geschäftsgeheimnisgesetzes
Schützen Sie Ihre Werte
Für viele Unternehmen haben Informationen wie Patente, Prototypen, Konstruktionspläne, Rezepturen, Herstellungsverfahren, Geschäftsstrategien, Bilanzen, Marktanalysen, Kundendaten oder Kooperationsmodelle etc., eine höhere Erfolgsrelevanz, als z. B. physische Werte wie Maschinen oder Immobilien. Daher können Geschäftsgeheimnisse unter besonderem gesetzlichem Schutz stehen. Um den rechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen jedoch zu erlangen und die Offenlegung und Verwertung durch Dritte zu verhindern, müssen vorab geeignete Maßnahmen getroffen werden.
Den neuen Herausforderungen begegnen
Zum 26. April 2019 ist das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Kraft getreten. Es ersetzt die alte Rechtslage zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, die bis dato im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt wurde.
Nun sind Sie gefordert. Wer seine Geschäftsgeheimnisse auch zukünftig rechtlich geschützt wissen möchte, muss geeignete Voraussetzungen schaffen, damit die Schutzmechanismen des Gesetzes greifen. Fortan ist es notwendig, Geschäftsgeheimnisse zu definieren und zu klassifizieren sowie durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen zu schützen.
Mit uns auf der sicheren Seite
Der Schutz von sensiblen Informationen steht bei uns immer im Fokus. Wir unterstützen Sie flexibel mit unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz in der Informationssicherheit und Datenschutz bei der rechtssicheren Umsetzung der Gesetzesnovelle bis hin zu einer möglichen Stellung eines Geschäftsgeheimnisbeauftragten (GGB). Damit Ihre Geschäftsgeheimnisse auch zukünftig noch rechtlichen Schutz genießen.
Sprechen Sie uns an
Gerne helfen wir Ihnen in allen Fragen des Geschäftsgeheimnisgesetzes weiter