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Externer Datenschutz­beauftragter

Planbar und ressourcenschonend

Wir machen das

Durch die hohen Anforderungen an den Datenschutz ist es empfehlenswert, über die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten nachzudenken. Denn aus den umfangreichen Pflichten ergeben sich auch umfangreiche Rechte eines internen Datenschutzbeauftragten, die besonders ressourcenzehrend sein können.

Pflichten eines Datenschutzbeauftragten

Ein Datenschutzbeauftragter …

wirkt auf die Einhaltung des Datenschutzes im Unternehmen hin und macht die Beschäftigten damit vertraut.

überwacht die korrekte Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme.

führt datenschutzrechtliche Prüfungen durch.

ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

macht Informationen über Datenverarbeitungen verfügbar.

verabschiedet Richtlinien zur Realisierung der Datenschutzgrundsätze und entwickelt diese unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften weiter.

stellt die Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung durch entsprechende Vertragsgestaltungen sicher.

führt ein Register automatisierter Verarbeitungen personenbezogener Daten unter Berücksichtigung der jeweils vorrangigen Rechtsvorschriften, der Aufbewahrungsfristen, Zuständigkeiten und Zugriffsrechte.

dokumentiert die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten eingesetzten Datenverarbeitungsanlagen.

veranlasst und kontrolliert die Verpflichtung auf das Datengeheimnis, das Fernmeldegeheimnis und evtl. auf das Postgeheimnis.

überwacht, verfolgt und wertet Datenschutzverletzungen aus.

stellt die gesetzlich vorgeschriebenen Fachkunde durch Teilnahme an datenschutzrelevanten Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sicher.

Rechte eines (internen) Datenschutzbeauftragten

Durch die besonderen Tätigkeiten eines Datenschutzbeauftragten hat er …

fachliche Weisungsfreiheit.

einen besonderen Kündigungsschutz (ähnlich eines Betriebsrats).

einen hohen Bedarf an Ausstattung mit Personal-, Sach- und Finanzmitteln.

eine Position, die organisatorisch bei der Geschäftsführung eingeordnet ist.

das Recht auf Gleichbehandlung.

das Recht auf Zurverfügungstellung des Verzeichnisses automatisierter Verarbeitungen.

das Recht auf rechtzeitige Information über geplante Datenverarbeitungsverfahren.

direkte Kontrollrechte bei Datenschutz und Datensicherung in allen Unternehmensbereichen.

Die Vorteile eines externen zertifizierten Datenschutzbeauftragten

Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten bietet große Vorteile:

Rechtssicherheit und Kompetenz durch hohe fachliche Qualifikation und Erfahrung.

Erhalt der vollen Arbeitskraft der Mitarbeiter – es entsteht keine Bindung von internen Unternehmensressourcen.

Planbare und in aller Regel deutlich geringere Kosten.

Keine besonderen Regelungen beim Kündigungsschutz.

Sprechen Sie uns an

Gerne helfen wir Ihnen in allen Fragen des Datenschutzes weiter