Einfach. Rechtssicher. Kostenoptimiert

Gesetzliche Vorgaben erfüllen und gleichzeitig einen Mehrwert schaffen

Seit dem 02. Juli 2023 verpflichtet der Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zur Einrichtung von internen Meldestellen. Hierüber können Hinweise auf tatsächliche oder potenzielle Rechtsverstöße oder Verstöße gegen die Compliance gemeldet werden. Verstöße können erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken für ein Unternehmen mit sich bringen. Hinzu kommt der Imageschaden, der mit Verstößen einhergehen kann.

Durch die Abgabe von Hinweisen können Verstöße frühzeitig erkannt sowie unterbunden und somit ein möglicher Schaden minimiert werden.

Damit dies funktioniert, muss gewährleistet werden, dass die hinweisgebenden Personen vor Repressalien geschützt werden. Der vertrauliche Umgang mit den eingegangenen Hinweisen ist daher unumgänglich.

Ein effizient gestaltetes Hinweisgebersystem ermöglicht Ihrer Organisation, Compliance-Verstöße zu identifizieren, zu behandeln und in der Zukunft zu verhindern, was dazu beiträgt, rechtliche Risiken zu minimieren.

Gerne unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Erfüllung der neuen gesetzlichen Anforderungen.

ALLES AUF EINEN BLICK.

UNSER ANGEBOT FÜR SIE:

Bereitstellung und Management eines digitalen Hinweisgeber­systems und weiterer Meldekanäle

Fundierte juristische Ersteinschätzung eingehender Hinweise in Bezug auf den Anwendungs­bereich des HinSchG möglich

Durchführung der Kommunikation mit der hinweis­gebenden Person

Vermittlung der geforderten Fach­kompetenz der internen Meldestelle oder Übernahme der Aufgabe der internen Meldestelle

UNSERE VERANT­WORTUNG.

IHR NUTZEN.

  • Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben: Die Einrichtung und der Betrieb von Meldekanälen, wie ein Hinweisgeber­system, wird durch das erlassene Gesetz (HinSchG) vorgeschrieben.
  • Früherkennung von Problemen: Das Hinweisgeber­system bietet die Möglichkeit, tatsächliche und potenzielle Rechtsverstöße frühzeitig zu melden und trägt somit zur Minimierung von rechtlichen Risiken und Verstößen bei.
  • Minimierung des Organisations­aufwands: Die Entgegennahme der Hinweise durch unsere geschulten Mitarbeiter ermöglicht es Ihnen, sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.

Was können wir für Sie tun?

Lassen Sie unsdarüber sprechen!

Sie haben Fragen zu dem Thema, möchten unser Hinweisgebersystem und unsere Leistungen kostenlos kennenlernen oder sich im Rahmen eines ersten Tests selbst ein Bild machen?
Unter www.hinweisgebersystem.one finden Sie weitere Informationen.

Sprechen Sie uns an