Umgang mit eingegangener Post im Unternehmen aus Datenschutzsicht
Bei Unkenntnis oder fehlender Erläuterung zum Umgang mit eingegangener Post im Unternehmen kann es schnell zur Verletzung des Briefgeheimnisses kommen.
Umgang mit eingegangener Betriebsratspost aus Datenschutzsicht
Das Post- und Briefgeheimnis, das in Art. 10 Abs. 1 Grundgesetz geregelt ist und dessen Verletzung strafrechtliche Konsequenzen haben kann,…