Einfach. Rechtssicher. Kostenoptimiert
Gesetzliche Vorgaben erfüllen und gleichzeitig einen Mehrwert schaffen
Seit dem 02. Juli 2023 verpflichtet der Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zur Einrichtung von internen Meldestellen. Hierüber können Hinweise auf tatsächliche oder potenzielle Rechtsverstöße oder Verstöße gegen die Compliance gemeldet werden. Verstöße können erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken für ein Unternehmen mit sich bringen. Hinzu kommt der Imageschaden, der mit Verstößen einhergehen kann.
Durch die Abgabe von Hinweisen können Verstöße frühzeitig erkannt sowie unterbunden und somit ein möglicher Schaden minimiert werden.
Damit dies funktioniert, muss gewährleistet werden, dass die hinweisgebenden Personen vor Repressalien geschützt werden. Der vertrauliche Umgang mit den eingegangenen Hinweisen ist daher unumgänglich.
Ein effizient gestaltetes Hinweisgebersystem ermöglicht Ihrer Organisation, Compliance-Verstöße zu identifizieren, zu behandeln und in der Zukunft zu verhindern, was dazu beiträgt, rechtliche Risiken zu minimieren.
Gerne unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Erfüllung der neuen gesetzlichen Anforderungen.
ALLES AUF EINEN BLICK.
UNSER ANGEBOT FÜR SIE:
Bereitstellung und Management eines digitalen Hinweisgebersystems und weiterer Meldekanäle
Fundierte juristische Ersteinschätzung eingehender Hinweise in Bezug auf den Anwendungsbereich des HinSchG möglich
Durchführung der Kommunikation mit der hinweisgebenden Person
Vermittlung der geforderten Fachkompetenz der internen Meldestelle oder Übernahme der Aufgabe der internen Meldestelle
UNSERE VERANTWORTUNG.
IHR NUTZEN.
- Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben: Die Einrichtung und der Betrieb von Meldekanälen, wie ein Hinweisgebersystem, wird durch das erlassene Gesetz (HinSchG) vorgeschrieben.
- Früherkennung von Problemen: Das Hinweisgebersystem bietet die Möglichkeit, tatsächliche und potenzielle Rechtsverstöße frühzeitig zu melden und trägt somit zur Minimierung von rechtlichen Risiken und Verstößen bei.
- Minimierung des Organisationsaufwands: Die Entgegennahme der Hinweise durch unsere geschulten Mitarbeiter ermöglicht es Ihnen, sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.
Was können wir für Sie tun?
Lassen Sie unsdarüber sprechen!
Sie haben Fragen zu dem Thema, möchten unser Hinweisgebersystem und unsere Leistungen kostenlos kennenlernen oder sich im Rahmen eines ersten Tests selbst ein Bild machen?
Unter www.hinweisgebersystem.one finden Sie weitere Informationen.