Jetzt zukunftssicher Aufstellen.

Das LIEFER­KETTEN­GESETZ effizient umsetzen.

Das ab 2023 gel­ten­de Lie­fer­ket­ten­­­­sorg­falts­­pflich­ten­­ge­setz (LkSG) ver­pflich­tet Un­ter­neh­men da­zu, Sorg­falts­pflich­ten in Be­zug auf die Ein­hal­tung von Men­schen­­rechts- und Um­welt­pflich­ten zu er­fül­len. Die Ein­füh­rung des Ge­set­zes er­folgt stu­fen­wei­se, so­dass zu­nächst Un­ter­neh­men mit mehr als 3.000 Be­schäf­tig­ten ab dem 01.01.2023 be­trof­fen sind. Ab dem 01.01.2024 er­stre­cken sich die Ver­­pflich­tun­gen dar­über hin­aus auf Un­ter­neh­men mit mehr als 1.000 Be­schäf­tig­ten. Es ist si­cher, dass auch klei­ne­re Un­ter­neh­men als Zu­lie­fe­rer zu­künf­tig von be­trof­fe­nen Un­ter­neh­men zur Um­set­zung der Sorg­falts­pflich­ten auf­ge­for­dert wer­den. Zu­dem sieht der Ent­wurf der EU Lie­fer­ket­ten-Richt­li­nie vor, dass die Pflich­ten in der Zu­kunft bei Mit­ar­bei­ter­zah­len von 500 und ei­nem Net­to­jah­res­um­satz von über 150 Mio. EUR bzw. nur 250 und über 40 Mio. EUR be­ste­hen sol­len.

Die­se neu­en An­for­de­run­gen, stei­gern die An­sprü­che an die Com­p­li­an­ce und das Ri­si­ko­ma­nage­ment.

Die Ba­sis der zu er­fül­len­den Sorg­falts­pflich­ten stellt die Ein­rich­tung ei­nes spe­zi­el­len Ri­si­ko­ma­nage­ments dar, um be­ste­hen­de Ri­si­ken von Men­schen­rechts­­ver­let­zun­gen und Schä­di­gun­gen der Um­welt zu iden­ti­fi­zie­ren und ana­ly­sie­ren. Dar­auf auf­bau­end müs­sen Prä­ven­ti­ons- und Ab­hil­fe­maß­nah­men im­ple­men­tiert, ein Be­schwer­de­ver­fah­ren ein­ge­rich­tet so­wie re­gel­mä­ßi­ge Be­richt­er­stat­tun­gen und Do­ku­men­ta­tio­nen si­cher­ge­stellt wer­den.

Die Pflich­ten des Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz rich­ten sich aber nicht nur an den ei­ge­nen Ge­schäfts­be­reich, son­dern er­stre­cken sich auf die ge­sam­te Lie­fer­ket­te. So­mit sind Un­ter­neh­men ver­pflich­tet, ih­re un­mit­tel­ba­ren und mit­tel­ba­ren Lie­fe­ran­ten in Be­zug auf die Ein­hal­tung von Men­schen­rech­ten und Um­welt­schutz­pflich­ten zu über­prüfen.

Ei­ne ef­fi­zi­en­te Um­set­zung der An­for­de­run­gen be­darf ei­ner struk­tu­rier­ten Or­ga­ni­sa­ti­on der Ein­ho­lung, Aus­wer­tung und Or­ga­ni­sa­ti­on von Da­ten und In­for­ma­tio­nen der Lie­fe­ran­ten. Die Ab­bil­dung über ei­ne di­gi­ta­le Platt­form spart hier­bei Res­sour­cen und ent­las­tet den Ein­kauf und Vertrieb.

ALLES AUF EINEN BLICK.

UNSER ANGEBOT FÜR SIE:

Unterstützung bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten

Aufbau und Pflege des Risiko­managements

Bereitstellung einer Plattform zum Lieferanten­management

Bereitstellung des Beschwerde­management

Bereitstellung des Beschwerde­management

Erstellung jährlicher Berichte

Prüfung der bestehenden Beschaffungs- und Einkaufs­prozesse

UNSERE VERANT­WORTUNG.

IHR NUTZEN.

  • Rechtskonformität: Die vollumfängliche Umsetzung der Verpflichtungen erfüllt die gesetzlichen Ansprüche.
  • Risikominimierung: Risiken im eigenen Geschäftsbereich und entlang der Lieferkette werden effizient identifiziert, sodass finanzielle, rechtliche und reputationsbezogene Risiken minimiert werden.
  • Wettbewerbsvorteil: Ethnisches und nachhaltiges Verhalten werden für Stakeholder zunehmend wichtiger und mit uns erfüllt.
  • Markteintrittsanforderung: Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten ist zum Teil als Voraussetzung für den Markteintritt und Geschäftsbeziehungen bestimmt.

Was können wir für Sie tun?

Lassen Sie unsdarüber sprechen!

Beginnen Sie jetzt und stellen Sie sich zukunftssicher auf. Gerne begleiten wir Sie auf diesem Weg mit unserem Fachwissen und unseren digitalen Lösungen. Wir geben Ihnen unserer Plattform zum Lieferanten- und Risikomanagement und unsere Beratung als eine nachhaltige und ressourcenschonende Basis zur Umsetzung der neuen Pflichten an die Hand.

Sprechen Sie uns an