Jetzt zukunftssicher Aufstellen.
Das LIEFERKETTENGESETZ effizient umsetzen.
Das ab 2023 geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen dazu, Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltpflichten zu erfüllen. Die Einführung des Gesetzes erfolgt stufenweise, sodass zunächst Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten ab dem 01.01.2023 betroffen sind. Ab dem 01.01.2024 erstrecken sich die Verpflichtungen darüber hinaus auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Es ist sicher, dass auch kleinere Unternehmen als Zulieferer zukünftig von betroffenen Unternehmen zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten aufgefordert werden. Zudem sieht der Entwurf der EU Lieferketten-Richtlinie vor, dass die Pflichten in der Zukunft bei Mitarbeiterzahlen von 500 und einem Nettojahresumsatz von über 150 Mio. EUR bzw. nur 250 und über 40 Mio. EUR bestehen sollen.
Diese neuen Anforderungen, steigern die Ansprüche an die Compliance und das Risikomanagement.
Die Basis der zu erfüllenden Sorgfaltspflichten stellt die Einrichtung eines speziellen Risikomanagements dar, um bestehende Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Schädigungen der Umwelt zu identifizieren und analysieren. Darauf aufbauend müssen Präventions- und Abhilfemaßnahmen implementiert, ein Beschwerdeverfahren eingerichtet sowie regelmäßige Berichterstattungen und Dokumentationen sichergestellt werden.
Die Pflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz richten sich aber nicht nur an den eigenen Geschäftsbereich, sondern erstrecken sich auf die gesamte Lieferkette. Somit sind Unternehmen verpflichtet, ihre unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzpflichten zu überprüfen.
Eine effiziente Umsetzung der Anforderungen bedarf einer strukturierten Organisation der Einholung, Auswertung und Organisation von Daten und Informationen der Lieferanten. Die Abbildung über eine digitale Plattform spart hierbei Ressourcen und entlastet den Einkauf und Vertrieb.
ALLES AUF EINEN BLICK.
UNSER ANGEBOT FÜR SIE:
Unterstützung bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten
Aufbau und Pflege des Risikomanagements
Bereitstellung einer Plattform zum Lieferantenmanagement
Bereitstellung des Beschwerdemanagement
Bereitstellung des Beschwerdemanagement
Erstellung jährlicher Berichte
Prüfung der bestehenden Beschaffungs- und Einkaufsprozesse
UNSERE VERANTWORTUNG.
IHR NUTZEN.
- Rechtskonformität: Die vollumfängliche Umsetzung der Verpflichtungen erfüllt die gesetzlichen Ansprüche.
- Risikominimierung: Risiken im eigenen Geschäftsbereich und entlang der Lieferkette werden effizient identifiziert, sodass finanzielle, rechtliche und reputationsbezogene Risiken minimiert werden.
- Wettbewerbsvorteil: Ethnisches und nachhaltiges Verhalten werden für Stakeholder zunehmend wichtiger und mit uns erfüllt.
- Markteintrittsanforderung: Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten ist zum Teil als Voraussetzung für den Markteintritt und Geschäftsbeziehungen bestimmt.
Was können wir für Sie tun?
Lassen Sie unsdarüber sprechen!
Beginnen Sie jetzt und stellen Sie sich zukunftssicher auf. Gerne begleiten wir Sie auf diesem Weg mit unserem Fachwissen und unseren digitalen Lösungen. Wir geben Ihnen unserer Plattform zum Lieferanten- und Risikomanagement und unsere Beratung als eine nachhaltige und ressourcenschonende Basis zur Umsetzung der neuen Pflichten an die Hand.