Der Verhaltenskodex für den Datenschutz
Verhaltensregeln im Datenschutz nach Art. 40 EU Datenschutz-Grundverordnung
Innerhalb der DSGVO trifft Art. 40 Regelungen zu Verhaltensregeln, dem sogenannten Code of Conduct. Verbände und Vereine haben die Möglichkeit, Verhaltensregeln im Bereich des Datenschutzes zielorientiert und an die eigenen Erfordernisse angepasst zu erstellen. Nach deren Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde sind im Gegenzug erhebliche Erleichterungen bei der Nachweispflicht für die Einhaltung der DSGVO vorgesehen.
Die übergeordneten Organisationen können die Verhaltensregeln so ausarbeiten und erweitern, dass die Anwendung durch die Unternehmen einerseits erleichtert und andererseits präzise auf diese abgestimmt ist. Berechtigt zur Gestaltung dieses Code of Conduct sind neben den Kammern auch Berufsverbände und Zusammenschlüsse von Unternehmen. Aber auch für andere Organisationen kann ein Code of Conduct diverse Vorteile bieten.
Die Ausarbeitung von Verhaltensregeln wird durch die Mitgliedsstaaten der EU sowie die Aufsichtsbehörden, den Ausschuss und die Kommission der EU gefördert. Dadurch soll es kleinen und mittleren Unternehmen ermöglicht werden, die DSGVO ordnungsgemäß anzuwenden.
Bei der Gestaltung dieser Verhaltensregeln ist S-CON der richtige Ansprechpartner für Ihr Unternehmen. S-CON unterstützt auf Nachfrage bei der Erstellung eines eigenen Code of Conduct. Bei der Erstellung eines Code of Conduct durch S-CON wird der Datenschutz genau auf Ihr Unternehmen abgestimmt. Die dadurch vorgenommene Präzisierung bedeutet eine verbesserte und erleichterte Einhaltung des Datenschutzes in der jeweiligen Organisation.
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