Über Social-Media-Guidlines können Unternehmen Einfluss auf das Verhalten von Mitarbeitern in sozialen Netzwerken nehmen.
Social Media Guidelines sind Richtlinien für den Umgang mit sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, Snapchat, XING, LinkedIn etc.). Die Richtlinien richten sich an alle Arbeitnehmer des jeweiligen Unternehmens. Diese Richtlinien sind keine Pflicht, allerdings sollte die Erstellung unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten unbedingt angedacht werden. Vor allem weil immer mehr Arbeitnehmer in sozialen Netzwerken aktiv sind.
In 46 Prozent der Firmen gibt es Regeln zum Verhalten in sozialen Netzwerken, besagt eine Umfrage von Bitkom Research. 37 Prozent machen Mitarbeitern aber nur Vorschriften zum beruflichen Umgang mit Facebook und anderen Plattformen. Regeln zur privaten Nutzung gibt es bei 18 Prozent. Im Februar wurden 639 Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern befragt. (Quelle: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Jedes-zweite-Unternehmen-hat-Richtlinien-fuer-Social-Media.html)
Dienstliche Nutzung
Werden soziale Netzwerke dienstlich genutzt, steht dem Arbeitgeber ein umfangreiches Weisungsrecht zu. Bei Verstößen im dienstlichen Bereich drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Private Nutzung
Hintergrund ist, dass Arbeitnehmer oft als Repräsentanten des Unternehmens wahrgenommen werden, selbst wenn ihre Äußerungen über einen Privataccount erfolgen. Nicht selten sind Arbeitnehmer mit Kunden des Unternehmens vernetzt oder befreundet. Diese können dann auch jegliche Posts, Äußerungen etc. wahrnehmen. Da ein Arbeitgeber im privaten Bereich keinerlei Befugnisse gegenüber dem Arbeitnehmer hinsichtlich des Auftritts in sozialen Netzwerken hat, bleibt ihm nur der Hinweis auf die Einhaltung gesetzlicher Regelungen. Dafür empfiehlt sich die Erstellung sogenannter Guidelines.
Inhalte
Inhaltlich sollten die Guidelines so ausgestaltet sein, dass Arbeitnehmern das Ziel dieser Richtlinien klar wird und deutlich wird auf welchen Kanälen sie welche Inhalte kommunizieren sollten bzw. dürfen – und welche nicht. Mögliche Inhalte sind z.B. der Hinweis auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (UWG oder Markenrecht) sowie die Empfehlung, unternehmensschädliche Äußerungen zu vermeiden und negative Äußerungen über Vorgesetzte und Kollegen zu unterlassen.
Vorteile
Der Vorteil solcher Guidelines ist die Sensibilisierung der Mitarbeiter und die indirekte Einflussnahme auf deren Verhalten in sozialen Netzwerken. Auch mit sozialen Netzwerken unerfahrene Arbeitnehmer profitieren von solchen Verhaltensregelungen, da sie ihnen Orientierung bieten und somit auch privat von Nutzen sein können.
Einige Muster-Guideline finden Sie hier: https://www.social-media-guidelines.com/beispiele/
Stand: 2017