Veranstaltungen
Wir möchsten Sie auf folgende Veranstaltungen hinweisen und laden Sie herzlich zur Teilnahme ein.
2. Februar 2018: EU-Datenschutz-Grundverordnung für Datenschutzbeauftragte und IT-Abteilungen (IHK-Seminar)
Zum 25.05.2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung ohne weitere Übergangsfristen in Kraft. Dies bedeutet, dass Unternehmen bereits heute mit den Vorbereitungen beginnen sollten.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung stellt neue Anforderungen an die Unternehmen. Auch die Bußgelder wurden deutlich angehoben. Wörtlich heißt es in der EU-Datenschutz-Grundverordnung, dass zukünftig Bußgelder „abschreckend“ sein sollen. In der ersten Bußgeldstufe sind Geldbußen von bis zu 10 Mio. Euro im Falle eines Unternehmens von bis zu 2 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes der Strafrahmen. Dies zeigt deutlich, dass die bisherige eher zurückhaltende Bußgeldpraxis der Aufsichtsbehörden ab Mai 2018 aufgegeben wird.
Das Seminar zeigt aus Sicht der Geschäftsleitung und Entscheider, welche Veränderungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung auf ein Unternehmen zukommen und welche zusätzlichen Aufwände und Kosten entstehen.
6. März 2018: EU Datenschutz-Grundverordnung (EU DS-GVO) - Informationen für Entscheider (Creditreform-Seminar)
Mit der Verabschiedung des Datenschutzanpassungs-Gesetz (DSAnpUG-EU) am 12. Mai 2017 im Bundesrat und der damit verbundenen Anpassung der europäischen EU Datenschutz-Grundverordnung in deutsches Recht sind die Weichen für ein weiterhin gutes Datenschutzniveau in Deutschland gestellt.
In dem Seminar wird gezeigt, welche neuen erhöhten Risiken bestehen und was bei der Umsetzung unbedingt berücksichtigt werden muss.
Noch ist Zeit, die Datenschutzorganisation auf die neuen Regelungen vorzubereiten.
13. März 2018: EU Datenschutz-Grundverordnung - Coaching für Datenschutzbeauftragte (Creditreform-Seminar)
Mit der Verabschiedung des Datenschutzanpassungs-Gesetz (DSAnpUG-EU) am 12. Mai 2017 im Bundesrat und der damit verbundenen Anpassung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU DS-GVO) in deutsches Recht sind die Weichen für ein weiterhin gutes Datenschutzniveau in Deutschland gestellt. Bis zum Start der DS-GVO am 25. Mai 2018 erhalten Unternehmen und Datenschutzbeauftragte einen vertretbaren Rahmen und Planungssicherheit, um sich auf die Vorgaben der DS-GVO rechtssicher vorzubereiten.
In dem Tagesseminar wird aufgezeigt, was bis Mai 2018 auf jeden Fall zu erledigen ist.
31. Mai 2018: Coaching für betriebliche Datenschutzbeauftragte (IHK-Seminar)
Hilfe, jetzt bin ich betrieblicher Datenschutzbeauftragter! Dies ist ein Gedanke, den viele betriebliche Datenschutzbeauftragte beschleicht, wenn die ersten Seminare zum Datenschutz bei der IHK oder einem anderen Anbieter absolviert wurden. Kenntnisse zum Datenschutz und zu den rechtlichen Hintergründen sind das eine, die praktische Umsetzung im Betrieb ist der zweite Schritt, der dann folgen soll. Hier erleben viele betriebliche Datenschutzbeauftragte Mühen und zum Teil Überforderungen.
Das seit Jahren bewährte IHK-Seminar-Format „Coaching für betriebliche Datenschutzbeauftragte“ setzt an diesem Punkt an. Ziel des Seminars ist es, den betrieblichen Datenschutzbeauftragten einen „Fahrplan“ für die nächsten Arbeitsschritte zu vermitteln. Die praktische Arbeit an Dokumenten, die für den Datenschutz und für ein Datenschutzhandbuch notwendig sind, steht dabei im Vordergrund. Das Tagesseminar zeigt den Teilnehmern, wie in der Praxis mit den rechtlichen Anforderungen umgegangen werden soll.
Das Seminar gibt einen Ausblick auf die verschärften Regelungen und bezieht diese in die praktischen Übungen mit ein.
Die Veranstaltung bietet ausreichend Gelegenheit, um individuelle Fragen zu klären. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 15 Personen begrenzt.
5. Juni 2018: EU Datenschutz-Grundverordnung (EU DS-GVO) - Informationen für Entscheider (Creditreform-Seminar)
Mit der Verabschiedung des Datenschutzanpassungs-Gesetz (DSAnpUG-EU) am 12. Mai 2017 im Bundesrat und der damit verbundenen Anpassung der europäischen EU Datenschutz-Grundverordnung in deutsches Recht sind die Weichen für ein weiterhin gutes Datenschutzniveau in Deutschland gestellt.
In dem Seminar wird gezeigt, welche neuen erhöhten Risiken bestehen und was bei der Umsetzung unbedingt berücksichtigt werden muss.
Noch ist Zeit, die Datenschutzorganisation auf die neuen Regelungen vorzubereiten.
12. Juni 2018: EU Datenschutz-Grundverordnung - Coaching für Datenschutzbeauftragte (Creditreform-Seminar)
Mit der Verabschiedung des Datenschutzanpassungs-Gesetz (DSAnpUG-EU) am 12. Mai 2017 im Bundesrat und der damit verbundenen Anpassung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU DS-GVO) in deutsches Recht sind die Weichen für ein weiterhin gutes Datenschutzniveau in Deutschland gestellt. Bis zum Start der DS-GVO am 25. Mai 2018 erhalten Unternehmen und Datenschutzbeauftragte einen vertretbaren Rahmen und Planungssicherheit, um sich auf die Vorgaben der DS-GVO rechtssicher vorzubereiten.
In dem Tagesseminar wird aufgezeigt, was bis Mai 2018 auf jeden Fall zu erledigen ist.
15. November 2018: Coaching für betriebliche Datenschutzbeauftragte (IHK-Seminar)
Hilfe, jetzt bin ich betrieblicher Datenschutzbeauftragter! Dies ist ein Gedanke, den viele betriebliche Datenschutzbeauftragte beschleicht, wenn die ersten Seminare zum Datenschutz bei der IHK oder einem anderen Anbieter absolviert wurden. Kenntnisse zum Datenschutz und zu den rechtlichen Hintergründen sind das eine, die praktische Umsetzung im Betrieb ist der zweite Schritt, der dann folgen soll. Hier erleben viele betriebliche Datenschutzbeauftragte Mühen und zum Teil Überforderungen.
Das seit Jahren bewährte IHK-Seminar-Format „Coaching für betriebliche Datenschutzbeauftragte“ setzt an diesem Punkt an. Ziel des Seminars ist es, den betrieblichen Datenschutzbeauftragten einen „Fahrplan“ für die nächsten Arbeitsschritte zu vermitteln. Die praktische Arbeit an Dokumenten, die für den Datenschutz und für ein Datenschutzhandbuch notwendig sind, steht dabei im Vordergrund. Das Tagesseminar zeigt den Teilnehmern, wie in der Praxis mit den rechtlichen Anforderungen umgegangen werden soll.
Das Seminar gibt einen Ausblick auf die verschärften Regelungen und bezieht diese in die praktischen Übungen mit ein.
Die Veranstaltung bietet ausreichend Gelegenheit, um individuelle Fragen zu klären. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 15 Personen begrenzt.
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